die Einreisebestimmungen für Reisen innerhalb der EU haben sich geändert:
Die EU-Vorschriften erleichtern das Reisen mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in ein anderes EU-Land. Diese Vorschriften gelten auch für Reisen in die EU aus einem Land oder Gebiet außerhalb der EU.
Ihr Haustier kann – abgesehen von wenigen Ausnahmen – mit Ihnen in ein anderes EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land reisen, wenn es:
Die EU-Vorschriften für Reisen mit Haustieren gelten für private Reisen, die zu keinem Eigentumsübergang oder Verkauf führen.
Der EU-Heimtierausweis ist ein Ausweisdokument, das einem EU-Standardmodell entspricht und für Reisen zwischen EU-Ländern verpflichtend ist. Der EU-Heimtierausweis (für Hunde, Katzen und Frettchen) wird nur Heimtierbesitzer*innen mit Wohnsitz in der EU ausgestellt. Er enthält eine Beschreibung und Angaben zu Ihrem Haustier, wie den Mikrochip- oder Tätowierungscode, Tiergesundheitsdaten (z. B. einen Nachweis über die Tollwutimpfung) und die Kontaktdaten des Besitzers bzw. der Besitzerin und des Tierarztes, der den Ausweis ausgestellt hat. Einen EU-Heimtierausweis für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen können Sie von allen ermächtigten Tierärzten (die von den zuständigen Behörden zur Ausstellung von Heimtierausweisen zugelassen sind) erhalten. Ein EU-Heimtierausweis gilt lebenslang, solange die Gesundheitsdaten Ihres Tieres (z. B. die Tollwutimpfung) auf dem neuesten Stand sind.
Wenn Sie aus Andorra, der Schweiz, von den Färöern, aus Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Staat Vatikanstadt in ein EU-Land oder Nordirland einreisen, kann Ihr Haustier mitreisen, wenn es über einen Heimtierausweis verfügt, der in diesen Ländern ausgestellt wurde.
Die EU-Tiergesundheitsbescheinigung ist ein weiteres Ausweisdokument, das spezifische Informationen über Ihr Haustier (Identität, Gesundheit, Tollwutimpfung) enthält und für Reisen in die EU aus einem Land oder Gebiet außerhalb der EU erforderlich ist. Sie beruht ebenso auf einem EU-Standardmodell.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land oder Nicht-EU-Gebiet einreisen, müssen Sie eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung mit einem Sichtvermerk eines Amtstierarztes des Ausgangslandes vorweisen können, die nicht früher als zehn Tage vor der Ankunft des Tieres in der EU ausgestellt wurde. Die Bescheinigung gilt für Reisen zwischen EU-Ländern für einen Zeitraum von sechs Monaten ab diesem Datum oder bis zum Ablauf der Tollwutimpfung, je nachdem, was zuerst abläuft.
Außerdem sollten Sie der EU-Tiergesundheitsbescheinigung Ihres Haustiers eine schriftliche Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass seine Einreise nicht aus gewerblichen Gründen erfolgt. Diese Erklärung ist auch erforderlich, wenn Ihr Haustier in der Verantwortung einer von Ihnen ermächtigten Person reist. In diesem Fall muss Ihre Reise innerhalb von fünf Tagen nach der Reise des Haustiers bzw. der ermächtigten Personen erfolgen.
Ab dem 1. Januar 2021 sind EU-Heimtierausweise, die für eine*n Heimtierbesitzer*in mit Wohnsitz in Großbritannien ausgestellt wurden, für Reisen mit Heimtieren von Großbritannien in ein EU-Land oder nach Nordirland nicht mehr gültig.
Grundsätzlich können Sie mit Ihrem Haustier nur über einen Einreiseort für Reisende im jeweiligen EU-Zielland in die EU einreisen (überprüfen Sie mit dem nachstehenden Tool, für welches Nicht-EU-Land dies erforderlich ist). Bei der Einreise müssen Sie die zuständigen Behörden vor Ort kontaktieren, die die Dokumente und die Identität Ihres Haustieres überprüfen werden. Wenn Ihr Haustier die Anforderungen nicht erfüllt, kann es in das Ausgangsland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden, bis es die EU-Gesundheitsvorschriften erfüllt, bzw. eingeschläfert werden, wenn die beiden anderen Optionen nicht möglich sind.
Sie können mit bis zu fünf Haustieren pro Fahrzeug reisen. Wenn Sie aber mit mehr als fünf Haustieren (Hunden, Katzen oder Frettchen) reisen, müssen Sie nachweisen, dass:
Wenn Sie mit mehr als fünf Haustieren (Hunden, Katzen oder Frettchen) reisen und die zuvor erwähnten Ausnahmebedingungen nicht erfüllen, müssen Ihre Haustiere allen Tiergesundheitsvorschriften gerecht werden, die für die gewerbliche Einfuhr von Tieren in die EU gelten.
weitere Information der EU (Stand: April 2026)