Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen

für alle Länder in der EU verpflichtend:

EU-Heimtierausweis

Gültige Tollwutimpfung mindestes 21 Tage alt

Hunde müssen einen Mikrochip haben, der im Impfpass eingetragen ist

Hunde müssen mindestens 15 Wochen alt sein, um in bestimmte Länder einreisen zu dürfen

Bandwurmbehandlung sind für Großbrittanien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland, Schweden und Norwegen pflicht. Die Behandlung muss vom Tierarzt im Impfausweis dokumentiert sein.

Welche Hunderassen dürfen wo einreisen:

In Frankreich dürfen Hunde der Kategorie 2 nicht einreisen. Für Dänemark sind 13 Hunderassen als gefährlich eingestuft. Bitte unbedingt vor Buchung checken, ob Ihr Hund dazugehört.

Einreisebestimmungen für Belgien, Bulgarien, Estland, Italien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern:

  • EU-Verordnung Nr. 576/2013.
  • Leinenpflicht an öffentlichen Orten in einigen Ländern Vorschrift, Maulkorbpflicht wird regional geregelt.
  • Keine Einschränkungen für bestimmte Hunderassen.
  • In Belgien besteht allgemeine Leinenpflicht. Maulkorbpflicht nur für sog. „gefährliche Hunderassen“, die örtliche Behörden individuell regeln.
  • In Portugal sind Hunde an allen Stränden, Promenaden, Restaurants und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
  • In Italien sollten Leine und Maulkorb mitgeführt werden.
  • In Ungarn gilt Leinenpflicht an allen öffentlichen Plätzen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Baden mit Hunden ist im Balaton- und im Velence-See verboten.

Frankreich:

  • EU-Verordnung Nr. 576/2013.
  • Einreiseverbot für „gefährliche Hunderassen“ der Kategorie 1 und ihrer Typen: Pitbulls (Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiff) und Tosa.
  • Einreise der Hunderassen der Kategorie 2 (bspw. Rottweiler) obliegt zahlreichen Bedingungen, Wesenstests und Eignungstests der Hundehalter, so dass ein kurzer Urlaub mit diesen Hunderassen de facto nicht möglich ist. Bei längeren Aufenthalten informier dich darüber bei dem zuständigen Rathaus deines französischen Wohnortes.
  • Einreise für Hunde der Rassen Dobermann, Deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier ist erlaubt. Malkorb- und Leinenpflicht dieser Hunde ist individuell geregelt.
  • Einreise von Welpen unter 12 Wochen oder zwischen 12 und 16 Wochen aus einem EU-Mitgliedstaat ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Alle Hunde, die länger als drei Monate oder dauerhaft im Land bleiben, müssen identifiziert, in einem innerstaatlichen Register eingetragen sowie gegen Tollwut geimpft werden.

Kroatien:

  • EU-Verordnung Nr. 576/2013.
  • Welpen unter 12 Wochen dürfen mit einer Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung vom Tierarzt einreisen.
  • Leinen- und Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen und ihre Typen: Dobermann, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanische Kampfhunde, Mastinos, Bernhardiner.
  • Einreiseverbot für Pit Bull Terrier und Pit-Bull-Mischlinge. Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniature Bull Terrier dürfen nur mit FCI-Papieren einreisen.
  • Gesetzliche Leinenpflicht für alle Hunderassen.