AGB

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Die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen uns,

Flughund Reisen / Reinjas Hundereisen, Inhaberin Regine Winter, Seegasse 4, 91635 Windelsbach, Tel. 09867 7529030, Fax. 098677529031, nachstehend RHR abgekürzt, und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Bitte lesen diese daher sorgfältig durch.

1. Stellung und Leistungen von RHR, Anzuwendende Rechtsvorschriften, Vertragssprache

1.1. RHR bietet in Ihrem Katalog und Onlineauftritt die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den genannten Eigentümern und Veranstaltern, an. RHR hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Veranstalter.

1.2. Die Rechte und Pflichten von RHR ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).

1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem ggf. getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Geschäftsbedingungen.

RHR haftet demnach nicht für die Angaben der Eigentümer und Veranstalter zu Preise und Leistungen oder für die Leistungserbringung der vermittelten Leistung selbst sowie für Reisemängel.

1.4. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.


2. Buchungsablauf/Vertragsschluss

2.1. Grundlage des Angebots der Eigentümer und Veranstalter sind deren Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

2.2. Die Angebote im Katalog von RHR stellen kein verbindliches Vertragsangebot von RHR oder des Eigentümers/Veranstalters dar.

Vielmehr kann der Kunde bei RHR schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Fax ein konkretes Angebot des Eigentümers/Veranstalters des angebotenen Objekts und die Verfügbarkeit zum gewünschten Termin anfragen.

2.3. RHR teilt dem Kunden die Konditionen in Form eines schriftlichen Angebots per E-Mail oder per Fax mit und fordert ihn auf, RHR ein entsprechendes Anmeldeformular schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu übermitteln.

2.4. Durch diese Bestätigung bietet der Kunde dem durch RHR vertretenen Eigentümer oder Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An dieses Angebot ist der Kunde 7 Tage gebunden.

2.5. Der Vertrag mit dem jeweiligen Eigentümer kommt ausschließlich durch die Vermittlungsbestätigung/Rechnung von RHR zustande, die RHR als Vermittler namens und in Vollmacht des Eigentümer, bzw. Veranstalters vornimmt.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Buchungsauftrags ab, liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.

2.5. RHR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, § 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge und Verträge, auf die die §§ 651a ff. BGB analog angewendet werden) und Verträgen zur Freizeitbetätigung, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, und die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

 

3. Zahlungsabwicklung

3.1. RHR ist hinsichtlich der Anzahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobevollmächtige des Eigentümers/Veranstalters.

3.2. Spätestens 7 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung an den Eigentümer/Veranstalter zu Händen von RHR zu leisten. Deren Höhe variiert und ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Ist dort die Höhe der Anzahlung nicht festgelegt, beträgt sie 20% des Gesamtpreises.

3.3. Unterliegt der Eigentümer/Veranstalter den Vorschriften der §§ 651a ff. BGB, so ist die Anzahlung nur nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB zahlungsfällig.

3.4. Die Restzahlung ist, soweit sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, ausschließlich an den Eigentümer zu leisten und zwar entweder durch Überweisung an diesen oder direkt vor Ort bei Ankunft. Die jeweils mögliche Zahlungsart ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

3.5. Befindet sich der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Zahlung des restlichen Reisepreises in Zahlungsverzug, ist RHR nicht zur Aushändigung der Reiseunterlagen verpflichtet. Im Falle des Zahlungsverzuges setzt RHR dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Zahlung. Leistet der Kunde innerhalb der angegebenen Frist nicht oder nicht vollständig, ist der Eigentümer/Veranstalter durch RHR, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung bereit und in der Lage ist und dem Kunden kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht, berechtigt, vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten gem. Ziffer 4.3. dieser Vermittlungsbedingungen geltend zu machen. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn RHR für den Umstand, der den Eigentümer zum Rücktritt berechtigen würde, alleine oder weit überwiegend verantwortlich ist, oder wenn der vom Kunden nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit Eintritt zu welcher RHR im Verzug der Annahme ist.

 

4. Nichtanreise/Rücktritt des Kunden

4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein vermittelter Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag nicht anders zu behandeln ist, als jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im geschlossenen Vertrag ist ein allgemeines gesetzliches Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrecht des Gastes ausgeschlossen. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Rücktritt/Stornierung einer Buchung und lässt den Anspruch des Eigentümers/Vermittlers auf Zahlung grundsätzlich unberührt.

4.2. Der Eigentümer/Veranstalter ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten und wird sich im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes bemühen, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben.

4.3. Ist eine anderweitige Vergabe der Unterkunft möglich, sind auf den Zahlungsanspruch des Eigentümers/Veranstalter die Mieteinnahmen hieraus anzurechnen. Soweit eine solche nicht möglich ist, werden unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung entwickelten Prozentsätze hinsichtlich ersparter Aufwendungen 90 % des vereinbarten Mietgesamtpreises berechnet.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird empfohlen.

4.4. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Kunde für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4.3 errechneten Betrag zu bezahlen.

4.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als der vorgesehene Abzug bzw. dass eine anderweitige Vermietung erfolgt ist. In diesem Fall ist der Kunde nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu zahlen.

 

5. Paß- u. Visavorschriften, Vorschriften über die Mitnahme des Hundes

5.1. RHR erteilt entsprechende Auskünfte nach allgemein zugänglichen Unterlagen und den Auskünften der vermittelten Leistungsträger, ohne spezielle Erkundigungspflicht und davon ausgehend, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist.

5.2. RHR ist zur Beschaffung von Visa, Bescheinigungen, Einfuhrpapieren oder sonstigen Unterlagen nicht verpflichtet, falls keine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich abgeschlossen wurde.

 

6. Obliegenheiten des Kunden

6.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personen- und Hundeanzahl belegt werden. Ansonsten kann der Eigentümer/Veranstalter, Vertragspartner d. Vertrag fristlos kündigen.

6.2. Mängel der Vermittlungsleistung von FHR sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, droht der Verlust evtl. Ansprüche.

6.3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Mängel der Leistung oder des Ferienobjekts selbst unverzüglich dem Eigentümer / Veranstalter, Vertragspartner (soweit wirksam vereinbart nach Maßgabe seiner Geschäftsbedingungen) anzuzeigen sind. Eine Mängelanzeige nur gegenüber RHR ist nicht ausreichend. Unterbleibt dies schuldhaft, droht der Verlust evtl. Ansprüche.

6.4. Eine Kündigung des Vertrages mit dem Eigentümer / Veranstalter bzw. Vertragspartner setzt, neben erheblichen Mängeln, darüber hinaus im Regelfall eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung gegenüber dem Eigentümer / Veranstalter bzw. Vertragspartner voraus, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Eigentümer/Veranstalter verweigert wird oder sonst objektiv unzumutbar ist.

6.5. Der Kunde verpflichtet sich das gemietete Objekt pfleglich zu behandeln. Wird eine zusätzliche Endreinigung durch Verunreinigung durch den Hund im Haus oder Garten fällig, kann diese vom Eigentümer gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

 

7. Haftung

7.1. RHR haftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. Sie haftet nicht für den Vermittlungserfolg selbst, also nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Anbieter zustande kommt.

7.2. Die vertragliche Haftung von RHR als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von RHR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder RHR für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines

Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

 

8. Geltendmachung von Ansprüchen/Verjährung

8.1. Sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber RHR, innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag gegenüber RHR geltend zu machen.

Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.

8.2. Vertragliche Ansprüche des Kunden gegenüber RHR als Reisevermittler aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

Vorstehendes gilt entsprechend für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der RHR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

 

9. Datenverwendung und Datenschutz

RHR erhebt und verwendet Kundendaten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Bewerbung, Verkauf und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenerhebung und Verwendung zu Zwecken der Werbung und Marktforschung erfolgt nur nach zuvor erklärter ausdrücklicher Einwilligung des Kunden. Der Verwendung kann jederzeit widersprochen werden. Näheres zum Datenschutz finden Sie auf www.flughund-reisen.de, dort Datenschutz.

 

10. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

RHR und der Eigentümer/Gastgeber sind nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

 

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl schließt ein, dass dem Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem der Staaten der EU oder der Schweiz der gewährte Schutz, der sich durch zwingende Bestimmungen des Rechts dieses Staates ergibt, nicht entzogen wird.

11.2 Der Kunde kann RHR nur an deren Sitz verklagen.

11.3 Für Klagen von RHR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz der RHR als vereinbart.

 

Reinjas Hundereisen ist ausschließlich Vermittler aller in ihrem Katalog / Angebot angebotenen Objekte. Die Beschreibungen basieren auf den Angaben des Vermieters/ Leistungsträgers.