Ägypten | Bestätigung vom Tierarzt, daß der Hund geimpft und gesund ist. In Ägypten wird der Hund von einen einheimischen Veterinär untersucht. Dieser entscheidet, ob das Tier in Quarantäne muß und für welche Dauer. |
Bahamas | Einfuhr von Tieren ist strengstens untersagt. |
Belgien | Ab dem 01.10.04 EU-Heimtierpaß erfoderlich! Gemäß der EU Verordnung ist der EU-Heimtierpaß in dem vom Tierarzt bescheinigt wurde, daß das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat (also mindestes 30 Tage und nicht länger wie 12 Monate vor Einreise) . Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet sein (ISO 11784/11785) entweder durch Tätowierung (nur bis zum 2011) oder Microchip. Die bisherigen Impfausweise dürfen längstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Maulkorb und Leine sind mitzuführen |
Belize | Tierärztliches Gesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland unmittelbar vor der Abreise. Tollwutimpfung nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als 6 Monate zurückliegend, ebenso die aktuelle Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose; u. U. kann sonst die Nachimpfung des Tieres auf Kosten des Besitzers verlangt werden. Das Tier darf keine offenen Wunden haben. Rechtzeitig vor Einreise nach Belize ist schriftlich in engl. Sprache, die Einfuhr beim Veterinäramt von Belize zu beantragen. |
Bulgarien | Internationaler Impfpass mit Tollwutschutzimpfbescheinigung und amtstierärztl. Zeugnis erforderlich. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf bei Einreise nicht älter als 10 Tage sein, die Tollwutschutzimpfung muß mind. 1 Monat zurückliegen und darf nicht älter als 1 Jahr sein. |
Canada | Hund dürfen nach Canada eingeführt werden, wenn bei der Ankunft in Canada ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis über eine mind. einen Monat und höchstens 1 Jahr zurückliegende Tollwutschutzimpfung vorgelegt wird. Beim Fehlen dieser Bescheinigung muß das Tier mind. 1 Monat in Quarantäne. Bei Hunden unter 3 Monaten wird die Tollwutschutzimpfung nicht anerkannt. Die Einreise mit sog. Kampfhunden ist nicht erlaubt. |
Dänemark | Ab dem 01.10.04 EU-Heimtierpaß erfoderlich! Gemäß der EU Verordnung ist der EU-Heimtierpaß in dem vom Tierarzt bescheinigt wurde, daß das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat (also mindestes 30 Tage und nicht länger wie 12 Monate vor Einreise) . Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet sein (ISO 11784/11785) entweder durch Tätowierung (nur bis zum 2011) oder Microchip. Die bisherigen Impfausweise dürfen längstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Hunde der Rasse Pitt-Bull-Terrier & Tosa u.ä. dürfen nicht eingeführt werden. |
Estland | Tollwut-Impfzeugnis muß vorhanden sein. (Impfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten). Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in englischer, russischer und estnischer Sprache erforderlich. Mindestalter des Hundes: 10 Wochen. |
Finnland | Tierärztliche Impfbescheinigung gegen Tollwut in deutscher, englischer, schwedischer und finnischer Sprache hervorgeht, daß das Tier mind. 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Die Einreise aus EU Ländern kann dagegen auch unmittelbar nach der Impfung erfolgen. |
Frankreich | Ab dem 01.10.04 EU-Heimtierpaß erfoderlich! Gemäß der EU Verordnung ist der EU-Heimtierpaß in dem vom Tierarzt bescheinigt wurde, daß das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat (also mindestes 30 Tage und nicht länger wie 12 Monate vor Einreise) . Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet sein (ISO 11784/11785) entweder durch Tätowierung (nur bis zum 2011) oder Microchip. Die bisherigen Impfausweise dürfen längstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Außerdem haben einige Bürgermeister Maßnahmen getroffen, die das Tragen von Leine und Maulkorb in ihrer Gemeinde vorschreiben. Ihr Vermieter / Leistungsträger informiert Sie gern |
Griechenland | Internationaler Impfpass mit Tollwutschutzimpfung oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung darf nicht länger als 12 Monate vor Einreise zurückliegen und muß mind. 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. |
Großbritannien | Seit Februar 2000 gelten folgende Bestimmungen in Kurzfassung: Ein Tierarzt muß dem Hund einen Mikrochip einpflanzen. Tollwutimpfung muß gemacht sein. 30 Tage nach der Impfung wird eine Blutprobe entnommen und in bestimmten Labors getestet (genaue Adresse können wir Ihnen mitteilen) Danach 6 Monate Wartezeit. Nochmalige Untersuchungen. 24-48 Stunden vor Einreise muß der Hund auf Zecken und Bandwürmer untersucht werden. Der Amtstierarzt muß einen Nachweis über Mikrochip, Impfungen, Bluttests, Bandwurm- und Zeckenbehandlung ausstellen. Folgende Einreisewege sind erlaubt: per Schiff, durch den Kanaltunnel oder mit dem Flugzeug nach London-Heathrow. |
Italien | Ab dem 01.10.04 EU-Heimtierpaß erfoderlich! Gemäß der EU Verordnung ist der EU-Heimtierpaß in dem vom Tierarzt bescheinigt wurde, daß das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat (also mindestes 30 Tage und nicht länger wie 12 Monate vor Einreise) . Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet sein (ISO 11784/11785) entweder durch Tätowierung (nur bis zum 2011) oder Microchip. Die bisherigen Impfausweise dürfen längstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Die Einfuhr von sog. Kampfhunden ist verboten. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Die Einfuhr von sog. Kampfhunden ist verboten. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Fährschiff, Seilbahn, Taxi usw. müssen Hunde einen Maulkorb tragen. Offiziell besteht in ganz Italien Badeverbot für Hunde an den Stränden. Bitte informieren Sie sich vorab, wo Sie mit Ihrem Hund ans Wasser dürfen. Laut Gesetz dürfen Hunde nicht in geschlossene Restaurants in der Toskana. |
Irland | Einfuhrgenehmigung und 6 Monate Quarantäne sind noch erforderlich. Änderungen für 2001 geplant |
Kroatien | Ab dem 01.10.04 EU-Heimtierpaß erfoderlich! Gemäß der EU Verordnung ist der EU-Heimtierpaß in dem vom Tierarzt bescheinigt wurde, daß das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat (also mindestes 30 Tage und nicht länger wie 12 Monate vor Einreise) . Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet sein (ISO 11784/11785) entweder durch Tätowierung (nur bis zum 2011) oder Microchip. Die bisherigen Impfausweise dürfen längstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. |
Luxemburg | Ab dem 01.10.04 EU-Heimtierpaß erfoderlich! Gemäß der EU Verordnung ist der EU-Heimtierpaß in dem vom Tierarzt bescheinigt wurde, daß das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat (also mindestes 30 Tage und nicht länger wie 12 Monate vor Einreise) . Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet sein (ISO 11784/11785) entweder durch Tätowierung (nur bis zum 2011) oder Microchip. Die bisherigen Impfausweise dürfen längstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. |
Marokko | Vorschriften für die Schutzimpfung für die Einreise nach Marokko gibt es von offizieller Seite nicht. Besonders bei der Mitnahme eines Hundes wird für diesen die amtstierärztliche Bescheinigung über eine erfolgte Tollwutschutzimpfung erforderlich. |
Mexiko | Von einer Reise nach Mexiko ist abzuraten. Weitere Angaben auf Anfrage |
Norwegen | Keine Quarantäne. Für die Einreise wird eine Einfuhrgenehmigung verlangt. Diese ist kostenpflichtig und beinhaltet einige Untersuchungen des Kots und des Blutes des Hundes. Genaue Informationen auf Anfrage |
Niederlande | Ab dem 01.10.04 EU-Heimtierpaß erfoderlich! Gemäß der EU Verordnung ist der EU-Heimtierpaß in dem vom Tierarzt bescheinigt wurde, daß das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat (also mindestes 30 Tage und nicht länger wie 12 Monate vor Einreise) . Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet sein (ISO 11784/11785) entweder durch Tätowierung (nur bis zum 2011) oder Microchip. Die bisherigen Impfausweise dürfen längstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert.Pitbulls müssen in den Niederlanden immer einen Maulkorb tragen. Für andere Kampfhunderassen bestehen keine besonderen Bestimmungen, es ist jedoch ratsam eine Bescheinigung mitzuführen, daß es sich bei Ihrem Hund nicht um einen Pitbull handelt. |
Österreich | Ab dem 01.10.04 EU-Heimtierpaß erfoderlich! Gemäß der EU Verordnung ist der EU-Heimtierpaß in dem vom Tierarzt bescheinigt wurde, daß das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat (also mindestes 30 Tage und nicht länger wie 12 Monate vor Einreise) . Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet sein (ISO 11784/11785) entweder durch Tätowierung (nur bis zum 2011) oder Microchip. Die bisherigen Impfausweise dürfen längstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. |
Polen | Internationaler Impfpass mit Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Tollwutschutzimpfung muß mind. 21 Tage alt sein darf aber nicht länger wie ein Jahr zurückliegen. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis sollte möglichst kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden. |
Portugal | Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Tollwutschutzimpfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgt sein, anerkannt wird ein 1 jähriger Impfschutz. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis sollte möglichst kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden. |
Slowenien | Internationaler Impfpass ist mitzuführen. Tollwutschutzimpfung darf nicht älter wie ein Jahr und mind. 6 Wochen alt sein. Staupenachweis nicht älter wie 6 Monate erforderlich. Tierärztliche Bescheinigung die nicht älter wie 10 Tage ist muß mitgeführt werden. |
Spanien | Ab dem 01.10.04 EU-Heimtierpaß erfoderlich! Gemäß der EU Verordnung ist der EU-Heimtierpaß in dem vom Tierarzt bescheinigt wurde, daß das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat (also mindestes 30 Tage und nicht länger wie 12 Monate vor Einreise) . Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet sein (ISO 11784/11785) entweder durch Tätowierung (nur bis zum 2011) oder Microchip. Die bisherigen Impfausweise dürfen längstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. |
Schweiz | Die Bescheinigung des Impfarztes ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutschutzimpfung ein 1 jähriger Schutz. Es ist das Datum der Schutzimpfung, die Art des Impfstoffes, der Name des Herstellers sowie die Chargennummer des Impfstoffes anzugeben. Die Impfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgt sein. Beim Durchreiseverkehr mit Eisenbahn oder Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt gelten keine Einschränkungen. |
Tschechien | Haustiere müssen älter als 3 Monat sein. Wenn Sie kürzer als einen Monat in der Tschechischen Republik bleiben wollen, müssen Sie an der Grenze einen internationalen Impfschein des Tieres oder ein anderes Veterinär ärztliches Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht: daß das Tier gegen Tollwut, sowie gegen Virenkomplex (Staupe, Hepatitiden, Parvovirose geimpft wurde. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht früher als ein Jahr und nicht später als ein Monate vor der Einreise durchgeführt werden. Falls das Tier gegen Virenkomplex nicht geimpft wurde, ist außer dem internationalen Impfschein über die Tollwutschutzimpfung noch ein veterinärärztliches Bescheinigung über den guten Gesundheitszustand des Tieres notwendig. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Tage sein. Reisen mit Tieren die länger als einen Monat in der Tschechischen Republik bleiben wollen, müssen eine Einfuhrbewilligung des Staatl. Veterinäramts der Tschechischen Republik vorlegen, die schriftlich zu beantragen ist. Weitere Angeben auf Anfrage. |
Tunesien | Für jeden Hund muß ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sowie Impfschein gegen Tollwut und Staupe vorgelegt werden, der vor mehr als einem und weniger als 6 Monaten ausgestellt sein muß. |
Türkei | Ab dem 01.10.04 EU-Heimtierpaß erforderlich! Gemäß der EU Verordnung ist der EU-Heimtierpaß in dem vom Tierarzt bescheinigt wurde, daß das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat (also mindestes 30 Tage und nicht länger wie 12 Monate vor Einreise) . Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet sein (ISO 11784/11785) entweder durch Tätowierung (nur bis zum 2011) oder Microchip. Die bisherigen Impfausweise dürfen längstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. |
Ukraine | Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung muß mind. 30 Tage vor Einreise und darf höchstens 12 Monate alt sein. Internationaler Impfpass ist mitzuführen Das amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sollte möglichst kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden. |
Ungarn | Ab dem 01.10.04 EU-Heimtierpaß erfoderlich! Gemäß der EU Verordnung ist der EU-Heimtierpaß in dem vom Tierarzt bescheinigt wurde, daß das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat (also mindestes 30 Tage und nicht länger wie 12 Monate vor Einreise) . Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet sein (ISO 11784/11785) entweder durch Tätowierung (nur bis zum 2011) oder Microchip. Die bisherigen Impfausweise dürfen längstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Die Einfuhr von sog. Kampfhunden ist verboten. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. |
USA | Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muß mind. 30 Tage vor Einreise und darf höchstens 12 Monate alt sein. Bei Hunden im Alter von unter 3 Monaten müssen diese an einem durch den Besitzer zu wählenden Ort gehalten werden. Nach der dann erfolgten Impfung und weiteren 30 Tagen der Restriktion an einem bestimmten Aufenthaltsort sind die Einreisebestimmungen erfüllt. |
Zypern | von der Einreise nach Zypern wird abgeraten, da nach Einreise in Zypern das Tier auf Kosten des Besitzers 6 Monate lang in Quarantäne gegeben werden muß |
Weitere Einreisebestimmungen in andere Länder auf Anfrage! Stand: Sommer 2000 Quelle: Deutsches Grünes Kreuz, Fremdenverkehrsämter, Botschaften |